„Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen.“ Gillian Anderson
Der Tierschutzbeauftragte ist ausschließlich den Belangen des Tierschutzes verpflichtet.
Kein Vereinsorgan (Mitgliederversammlung, Vorstand) oder Vorstandsmitglieder ist ihm gegenüber weisungsbefugt. Der Tierschutzbeauftragte wird somit völlig unabhängig tätig. Dadurch bleibt gewährleistet, dass sein Handeln unbeeinflusst ist und seine Neutralität dementsprechend gewahrt bleibt.